Nachlasspflege
Zuverlässige Nachlasspflege für Gerichte und Erben
Als Nachlasspfleger übernehme ich die Sicherung, Verwaltung und Abwicklung von Nachlässen, wenn Erben unbekannt, abwesend oder handlungsunfähig sind.
Mein Ziel ist es, den Nachlass zu erhalten, Schäden zu vermeiden und eine geordnete Übergabe an die Erben oder das Nachlassgericht zu gewährleisten.
Meine Aufgaben als Nachlasspfleger
Ich handele stets im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (§§ 1960 ff. BGB) und in enger Abstimmung mit den zuständigen Nachlassgerichten.
Ihre Mehrwerte:
- Sicherung des gesamten Nachlasses
- Verwaltung und Veräußerung von Immobilien, Grundstücken und beweglichem Vermögen
- Abwicklung laufender Verträge und Verpflichtungen
- Kommunikation mit Behörden, Banken und Gläubigern
- Werterhalt und Schutz vor Vermögensverlust
- Dokumentation und transparente Berichterstattung
- Stammbaumerstellung
- Urkundenanforderungen
- Erstellen von Nachlassverzeichnissen
- Erbenermittlung
Immobilien & Sachwerte im Nachlass
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Betreuung von Nachlassimmobilien:
- Objektkontrollen und Verkehrssicherung
- Organisation von Instandhaltungsmaßnahmen
- Koordination externer Dienstleister
- Schutz vor Schäden aufgrund Leerstand, Vandalismus oder Wertverlust
- Verkauf oder Übergabe
Fachliche Kompetenz, Diskretion, Vertrauen und langjährige Praxiserfahrung
Die Tätigkeit als Nachlasspfleger erfordert nicht nur rechtliche Kompetenz, sondern auch ein hohes Maß an Sensibilität und Verantwortungsbewusstsein.
Für wen ich tätig bin:
- unbekannte Erben
- noch nicht feststehende Erbengemeinschaften
- Erben, die zwar bekannt, aber verhindert sind (z. B. im Ausland, minderjährig, nicht handlungsfähig)
Durch langjährige Praxiserfahrung in der Nachlasspflegschaft verfüge ich über fundierte Kenntnisse im Umgang mit komplexen Nachlasssituationen und arbeite routiniert mit Gerichten, Behörden und externen Dienstleistern zusammen.
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Gerne stehe ich für eine unverbindliche Erstberatung zur Verfügung oder übernehme Nachlasspflegschaften auf gerichtliche Anordnung.