Seit dem 16.10.2023 sind die Nachbesserungen des KfW-Programms „Wohneigentum für Familien (WEF)” in Kraft. Direkte Zuschüsse wie beim Baukindergeld oder der Eigenheimzulage gibt es nicht. Die Kredithöchstgrenze wurde um 35.000 Euro angehoben, das zu versteuernde Jahreseinkommen darf nicht über 90.000 Euro liegen, zuzüglich 10.000 Euro für jedes Kind. Die Familien müssen die Immobilie selbst bewohnen. Wir beraten Sie gerne!