Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat am 15.02.2023 die neuen Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2023) in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Sie gelten für alle Förderanträge, die ab dem 15.02.2023 eingereicht werden.
Davor eingereichte, noch nicht bewilligte Förderanträge können auf Antrag noch nach den WFB 2022 bewilligt werden.
Das jährliche Fördervolumen für die öffentliche Wohnraumförderung in NRW ist auf 1,6 Mio. € erhöht worden. Der Mittelrahmen für die Eigentumsförderung liegt mit 150 Mio. € auf konstantem Vorjahresniveau.
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